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Arbeitnehmerüberlassung zeichnet
sich durch ein spezifisches Dreiecksverhältnis
aus:
- Überlasser
- Beschäftiger
- Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer ist bei einer so
genannten Leasingfirma angestellt.
Er hat dort die üblichen Arbeitnehmerrechte.Der Arbeitnehmer
erbringt seine Arbeitsleistung im Gegensatz zu einem „normalen“
Arbeitnehmer allerdings nicht im Verleihunternehmen, sondern
wird von diesem an ein anderes Unternehmen ausgeliehen.
In
den Entleihfirmen wiederum haben die dortigen Vorgesetzten
des Arbeitnehmers die Weisungsbefugnis
über den Leiharbeitnehmer und die Verantwortung für
den Arbeitsschutz.
Bei
Nachlassen der Nachfrage kann auf
die Arbeitskräfte ohne Entlassungen
verzichtet werden. Zwischen den Leiharbeitnehmern und den
entleihenden Unternehmen kommt keinerlei vertragliche Bindung
zustande.
Grundlage für die Zeitarbeitsunternehmen ist das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
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